Fortbildungspunkte
Für Seminare können Fortbildungspunkte vom Institut bei den entsprechenden Kammern beantragt werden, wenn sie von approbierten Psychologen, Kinder- und Jugendlichentherapeuten und Ärzten für den Weiterbildungsnachweis benötigt werden.
Dafür gilt folgendes Prozedere:
Das Institut beantragt die Fortbildungspunkte für ein Seminar nicht automatisch. Bei individueller Anmeldung zu Seminaren bzw. auf dem Informationsbogen bitten wir, auf die Notwendigkeit für den Nachweis von Fortbildungspunkten ausdrücklich hinzuweisen. Die Fortbildungspunkte werden dann bedarfsorientiert beantragt.
Nach unserer Kenntnis anerkennen Ärztekammern die von einer Psychotherapeutenkammer akkreditierten Seminare mit der gleichen Anzahl von Fortbildungspunkten.
In der Geschäftsstelle organisiert Herr Horsch die Beantragung der Punkte bei den Kammern. Zur Sicherstellung der Beantragung im Vorfeld eines Seminars oder im Rahmen der Ausbildung bitten wir darum, mit ihm mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail (
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) oder telefonisch Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus ist es auch möglich, sich mit Fragen bei Bedarf an Hans Lieb (
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) im Vorstand zu wenden.
Zusatz: Von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg wurden wir explizit darauf hingewiesen, dass approbierte Mitglieder der LPK BW Fortbildungspunkte auch nach Besuch eines Seminars erhalten (auch wenn dieses nicht akkreditiert war), wenn eine Bestätigung der Seminarteilnahme bei der Kammer mit Beantragung auf Anerkennung von Fortbildungspunkten hierfür eingereicht wird.
